Ortschaftsrat Dittersbach
Wer sich um die Anliegen des Ortes kümmert, wie du uns erreichst und was das Amt eigentlich bedeutet.
Dein Ansprechpartner
Der Ortschaftsrat
Was macht ein Ortschaftsrat?
Die Ortschaftsverfassung steht in der Sächsischen Gemeindeordnung. Dort ist festgelegt, worüber der Ortschaftsrat selbst entscheidet, wo er gehört werden muss und welche Aufgaben der Ortsvorsteher hat.
Im Rahmen der Haushaltsmittel, die ihm dafür zur Verfügung gestellt werden, und soweit nicht Gemeinderat oder Bürgermeister zuständig sind:
- Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der öffentlichen Einrichtungen im Ort, ausgenommen Schulen
- Reihenfolge der Arbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen samt Beleuchtung
- Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der Park- und Grünanlagen
- Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
- Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums
- Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften
- Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten
Bei wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, die den Ort betreffen oder unmittelbar für ihn von Bedeutung sind, ist der Ortschaftsrat zu hören. Ausdrücklich genannt sind:
- Aufstellung der Haushaltsansätze für die Ortschaft
- Wahrnehmung der gemeindlichen Planungshoheit
- Vermietung, Verpachtung oder Verkauf öffentlicher Grundstücke im Ort
Zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, hat er ein Vorschlagsrecht. Er kann außerdem beschließen, dass ein Thema aus seinem Zuständigkeitsbereich auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt wird, spätestens zur übernächsten Sitzung.
Der Ortsvorsteher wird vom Ortschaftsrat aus seiner Mitte für dessen Amtszeit gewählt, dazu ein oder mehrere Stellvertreter. Das Amt ist ehrenamtlich.
Er vertritt den Bürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und kann an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.
Kurz gesagt: die Stimme des Ortes gegenüber der Stadt, und der erste Ansprechpartner, wenn im Dorf etwas klemmt. Ob kaputte Laterne, Vereinsfest oder eine Frage zum Bürgerhaus, melde dich einfach.
Was nicht in den Ortschaftsrat gehört, gebe ich weiter oder sage dir, an welche Stelle der Stadtverwaltung du dich wenden musst.
Rechtsgrundlage: §§ 67 und 68 der Sächsischen Gemeindeordnung.